Pflegehilfsmittel

Im Rahmen der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel sollen vorrangig pflegerische Tätigkeiten erleichtern, Beschwerden lindern oder die eigenständige Lebensführung der Pflegebedürftigen unterstützen.

Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmte Mittel oder technische Produkte, die den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen. In dem sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen sind  die Pflegehilfsmittel zusammengefaßt, die der Leistungspflicht der Pflegekassen unterliegen.

Es wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. Pflegehilfsmittel:

  • zur Erleichterung der Pflege
  • zur Körperpflege/Hygiene
  • zur selbständigen Lebensführung/Mobilität
  • zur Linderung von Beschwerden und 
  • zum Verbrauch bestimmte und sonstige
In den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung heißt es u.a.:

Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zuwirken
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern  und
  • sofern sie von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung erfaßt und im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt sind.

Beantragung von Pflegehilfsmittel 

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Empfehlungen des Medizinischen Dienstes im Gutachten über die Pflegebedürftigkeit werden  als Antrag gewertet.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Versicherte leistet eine Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch 50 DM je Mittel (entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird). 

Die Kostenerstattung  für Hilfsmittel wegen einer Krankheit oder Behinderung leistet auch die Krankenversicherung. Erkundigen Sie sich dort.

Darüber, ob und in welchem Umfang im einzelnen die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, informieren Pflegekassen und Pflegedienste sowie Sanitätsfachgeschäfte.

   
Inkontinenzhilfen (Auffangbeutel, Einweghosen etc.)
Stomaartikel  (Katheter, Anus Praeter-Bandagen etc.)
Dekubitus-Hilfsmittel  (Sitz- u. Liegehilfen etc.)
Mobilität (Rollstühle etc. zur Zeit keine Einträge)
 
Alltagshilfen (Geh- u. Stützgestelle, Badewannenlifter, Anziehhilfen)
Pflegemittel (Cremes, Lotionen etc.)
Ernährung (Trinknahrung, Mineralien,Vitamine etc.)
Hilfsmittelbörse Angebote und Gesuche
 

       Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesanzeiger