| Pflegehilfsmittel
Im Rahmen der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel sollen vorrangig pflegerische Tätigkeiten erleichtern, Beschwerden lindern oder die eigenständige Lebensführung der Pflegebedürftigen unterstützen. Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmte Mittel oder technische Produkte, die den Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen. In dem sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen sind die Pflegehilfsmittel zusammengefaßt, die der Leistungspflicht der Pflegekassen unterliegen. Es wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. Pflegehilfsmittel:
Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
Beantragung von PflegehilfsmittelDen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Empfehlungen des Medizinischen Dienstes im Gutachten über die Pflegebedürftigkeit werden als Antrag gewertet.Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Versicherte leistet eine Zuzahlung von 10%, höchstens jedoch 50 DM je Mittel (entfällt, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird). Die Kostenerstattung für Hilfsmittel wegen einer Krankheit oder Behinderung leistet auch die Krankenversicherung. Erkundigen Sie sich dort. Darüber, ob und in welchem Umfang im einzelnen die Kosten für Hilfsmittel übernommen werden, informieren Pflegekassen und Pflegedienste sowie Sanitätsfachgeschäfte.
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