Versicherungsschutz für unterwegs

Reisepreisversicherung - Sicherungsschein
Reiseveranstalter müssen nach geltendem Recht im Rahmen der Reisepreissicherung dem Reisenden einen Sicherungsschein aushändigen. Kann die Reise wegen eines Konkurses des Veranstalters nicht durchgeführt werden, hat der Reisende  Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und der eventuell entstandenen Mehrkosten für einen besonderen Rücktransport vom Urlaubsort.

Reise-Rücktrittskostenversicherung
Um z.B. wegen einer Krankheit kurz vor Reiseantritt nicht auf den Reisekosten sitzen zu bleiben, empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz. Die Reise- Rücktrittskostenversicherung tritt ein, wenn man aus nachweislich wichtigem Grund die Reise nicht antreten kann.
 
 

Auslandsreise-Krankenversicherung
Im  Ausland hat die gesetzliche Krankenversicherung keine Gültigkeit. Selbst in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, stößt man auf Probleme, wenn man ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muß. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Ärzte im Ausland meistens Bares sehen möchten (nur Bares ist Wahres). Da außerdem die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht alle im Ausland entstandenen Behandlungskosten übernimmt, ist dieser Versicherungsschutz wichtig. Er kommt insbesondere dann zu tragen, wenn aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus, ein Rücktransport mit dem Flugzeug erforderlich wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mehrere Zehntausend D-Mark und verbleiben zu 100% beim Betroffenen.

Private Unfallversicherung 
gilt  24 Stunden am Tag und bietet weltweiten Versicherungsschutz. Freizeitbetätigungen wie z.B. Bergsteigen, Fallschirmspringen etc. sollte man allerdings vorher vorsorglich seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen.

Private Haftpflicht-Versicherung
Auch Schadenereignisse im Ausland sind 24 Stunden am Tag versichert. Zu beachten ist aber, daß auch hier kein Versicherungsschutz für gemietetete, geliehene oder überlassene Gegenstände/Sachen besteht und die Haftung bei Nutzung von Sportgeräten wie z.B. Surfbrettern, Booten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist oder sein kann. Kommt auch auf die Gesellschaft an, bei der man versichert ist. Eine Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen und Prüfung der Vertragsinhalte ist angeraten.

Reisegepäck- und Hausratversicherung
Sie bietet Schutz bei Verlust des Reisegepäcks, sei es durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder Abhandenkommens während des Transportes. Über die Bedeutung der Reisegepäckversicherung mögen Betroffene sich selbst
eine Meinung bilden.

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz auch für Schäden, die am Urlaubsort auftreten, bis zehn Prozent der Versicherungssumme oder max. DM 20.000.- Das Reisegepäck ist - zu den gleichen Bedingungen wie zu Hause der Hausrat auch  - versichert, d.h. gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden 

Zu prüfen ist allerdings der Geltungsbereich, da abhängig von den Bedingungen (VHB) der Schutz sich evtl. nur auf das europäische Ausland beschränken kann.
(Die Kanarischen Inseln z.B. liegen außerhalb des europäischen Auslands)
 

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