Versicherungsschutz
für unterwegs
Reisepreisversicherung
- Sicherungsschein
Reiseveranstalter
müssen nach geltendem Recht im Rahmen der Reisepreissicherung dem
Reisenden einen Sicherungsschein aushändigen. Kann die Reise wegen
eines Konkurses des Veranstalters nicht durchgeführt werden, hat der
Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und der eventuell
entstandenen Mehrkosten für einen besonderen Rücktransport vom
Urlaubsort.
Reise-Rücktrittskostenversicherung
Um
z.B. wegen einer Krankheit kurz vor Reiseantritt nicht auf den Reisekosten
sitzen zu bleiben, empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz. Die Reise-
Rücktrittskostenversicherung tritt ein, wenn man aus nachweislich
wichtigem Grund die Reise nicht antreten kann.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Im
Ausland hat die gesetzliche Krankenversicherung keine Gültigkeit.
Selbst in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht,
stößt man auf Probleme, wenn man ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen muß. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Ärzte im
Ausland meistens Bares sehen möchten (nur Bares ist Wahres). Da außerdem
die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nicht alle im Ausland
entstandenen Behandlungskosten übernimmt, ist dieser Versicherungsschutz
wichtig. Er kommt insbesondere dann zu tragen, wenn aus einer medizinischen
Notwendigkeit heraus, ein Rücktransport mit dem Flugzeug erforderlich
wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf mehrere Zehntausend D-Mark
und verbleiben zu 100% beim Betroffenen.
Private
Unfallversicherung
gilt
24 Stunden am Tag und bietet weltweiten Versicherungsschutz. Freizeitbetätigungen
wie z.B. Bergsteigen, Fallschirmspringen etc. sollte man allerdings vorher
vorsorglich seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen.
Private
Haftpflicht-Versicherung
Auch
Schadenereignisse im Ausland sind 24 Stunden am Tag versichert. Zu beachten
ist aber, daß auch hier kein Versicherungsschutz für gemietetete,
geliehene oder überlassene Gegenstände/Sachen besteht und die
Haftung bei Nutzung von Sportgeräten wie z.B. Surfbrettern, Booten
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist oder sein kann. Kommt auch auf
die Gesellschaft an, bei der man versichert ist. Eine Rücksprache
mit dem Versicherungsunternehmen und Prüfung der Vertragsinhalte ist
angeraten.
Reisegepäck-
und Hausratversicherung
Sie
bietet Schutz bei Verlust des Reisegepäcks, sei es durch Raub oder
Einbruchdiebstahl oder Abhandenkommens während des Transportes. Über
die Bedeutung der Reisegepäckversicherung mögen Betroffene sich
selbst
eine
Meinung bilden.
Die
Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz auch für Schäden,
die am Urlaubsort auftreten, bis zehn Prozent der Versicherungssumme oder
max. DM 20.000.- Das Reisegepäck ist - zu den gleichen Bedingungen
wie zu Hause der Hausrat auch - versichert, d.h. gegen Feuer-, Leitungswasser-,
Sturm- und Einbruchdiebstahlschäden
Zu
prüfen ist allerdings der Geltungsbereich, da abhängig von den
Bedingungen (VHB) der Schutz sich evtl. nur auf das europäische Ausland
beschränken kann.
(Die
Kanarischen Inseln z.B. liegen außerhalb des europäischen
Auslands)
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