Qualitätssicherung

Wenn wir aufhören besser zu werden, hören wir auf gut zu sein.
(Oliver Cromwell)

Professionelle medizinische Hilfe basiert auf einem Behandlungsvertrag, 

der von dem jeweiligen Behandler mit dem Patienten partnerschaftlich abgeschlossen wird. Dies setzt Informationen voraus, die ihrerseits auf der Bereitschaft zur Transparenz des Gesundheitswesens beruhen. Ohne Transparenz kann kein effektives Qualitätsmanagement, und ohne Qualitätsmanagement kann keine verbesserte Patientenorientierung des Gesundheitswesens entstehen.

Die Verbraucher von heute sind kritisch und achten verstärkt auf die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Dies gilt ganz besonders für die Arbeit, die Pflegedienste im Dienst an ihre Patienten und deren Angehörige leisten. Zur Schaffung von mehr Transparenz wurden 1999 auf der Gesundheitsminister- konferenz Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie definiert:

  • Konsequente Patientenorientierung im Gesundheitswesen
      • Bis zum 1.1.2003 sind neutrale Patienteninformierungssysteme über die Einrichtungen des Gesundheitswesen für die Bevölkerung aufzubauen und vorzuhalten. 
        Von Interessen der einzelnen Beteiligten im Gesundheitswesen unabhängige Patientenberatungsstellen sind auf Landesebene, in großen Flächenländern in angemessener Zahl so einzurichten, dass eine inhaltliche Abhängigkeit ausgeschlossen ist. 
        Bis zum 1.1.2003 sind Patientenvertretungen bzw. Verbraucherschutzverbände in die Gremien des Gesundheitswesens einzubeziehen, die sich federführend mit Qualitätsmanagement auseinandersetzen.
         
    • Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards für die Qualitätsentwicklung nutzen
        Bis zum 1.1.2005 sind ärztliche Leitlinien und Pflegestandards in der Diagnostik und Behandlung von 10 prioritären Krankheiten von den Spitzenorganisationen anzuerkennen. Im gleichen Zeitraum sollen sich Diagnostik und Behandlung dieser Krankheiten möglichst weitgehend an den so anerkannten ärztlichen Leitlinien bzw. Pflegestandards orientieren. 
        Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards werden sich vorrangig an Krankheiten bzw. Krankheitsbildern orientieren, können sich aber auch auf präventive Maßnahmen, diagnostische Prozeduren, Behandlungsabläufe oder "Behandlungsanlässe" wie zum Beispiel Symptome beziehen. 
        Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards haben daher auf der Basis von gesicherten Erkenntnissen und/oder des Konsenses von wissenschaftlicher und praktischer Medizin/Pflege Handlungskorridore zu nennen, die ein am internationalen Stand orientiertes Qualitätsniveau sicherstellen.
         
    • Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sektorenübergreifend gestalten

    •  
        Für prioritäre Krankheiten und Krankheitsfolgen sind bis zum 1.1.2005 sektorenübergreifende und somit durchgehende Versorgungsketten mittels ärztlicher Leitlinien bzw. Pflegestandards im Sinne integrierter Versorgungs- konzepte zu entwickeln und abzustimmen. Ihre Anwendung und Praktikabilität sowie Wirkungen und Folgen für die Versorgungsqualität sind durch die Spitzenorganisationen gemeinsam zu evaluieren. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zur Qualitätssicherung in den Versorgungssektoren müssen vereinheitlicht und angepaßt werden 
        Da für die Bewertung der Versorgungsketten das Patienten-Feedback eine große Bedeutung hat, ist die Beteiligung von Patientenvertretern bzw. Verbraucherschutzverbänden an der Evaluation notwendig. 
         
    • Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesundheitswesens stärken
        Alle Einrichtungen führen bis zum 1.1.2005 ein an dem Stand der Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement ein. 
         
    • Datenlage zur Qualitätsbewertung verbessern
        Bis zum 1.1.2005 werden in jeder Einrichtung des Gesundheitswesens mindestens 10 Qualitätsindikatoren adäquat erhoben und intern beurteilt. Die beteiligten Spitzenorganisationen entscheiden bis zum 1.1.2003, welche qualitätsorientierten Indikatoren für die jeweiligen Bereiche genutzt werden, fassen diese nach einheitlichen Vorgaben mehrstufig (einrichtungsintern, regional, bundesweit) zusammen und führen diese bis zum 1.1.2005 in ein Benchmarking-System ein. 
         
    • Qualität darlegen
        Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens dokumentieren bis zum 1.1. 2003 in jährlichen Qualitätsberichten die Qualität ihrer Leistungen und veröffentlichen diese in geeigneter Form. 
         
    • Qualitätsorientierte Steuerung weiterentwickeln
        Der Gesetzgeber bzw. die Körperschaften der Selbstverwaltung werden unter Einbeziehung von Forschung und Wissenschaft bis zum 1.1.2008 Möglichkeiten prüfen und Kriterien weiterentwickeln bzw. entwickeln, nach denen Planungen, Zulassungen, Kündigungen von Versorgungsverträgen und/oder Vergütungen soweit wie möglich auch an Qualitätskriterien gekoppelt werden. Dabei sind besonders die Auswertungen von Ergebnisqualitäten zu berücksichtigen.
         
    • Weitere Anreize zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung setzen
        Auf Landes- und Bundesebene sollen ab dem 1.1.2001 besonders vorbildliche Beispiele für die Implementierung von Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen mit Qualitätspreisen gewürdigt werden können.
         
    • Unterstützung und Moderation für Qualitätsentwicklung weiterentwickeln
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        Zur regionalen Unterstützung der Qualitätsmanagementprozesse in den Einrichtungen und der Abstimmung von Versorgungsketten werden auf Landesebene oder in Kooperation zwischen verschiedenen Ländern bis zum 1.1.2005 wissenschaftlich ausgerichtete, neutrale Beratungseinrichtungen für die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung der öffentlichen Hand und der Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens weiterentwickelt. 
         
    • Verstärkte Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsziele auf Bundes- und Länderebene
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        Die Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsziele auf Bundesebene wird der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) bei gleichberechtigter Mitgliedschaft der Pflege übertragen. Patientenvertretungen bzw. Verbraucherschutzverbände sind zu beteiligen. 
         
    • Professionalität auf dem Gebiet von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement weiterentwickeln
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        Bis zum 1.1.2005 sind in den Ausbildungs-, Weiter- und Fortbildungsregelungen für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen ein definierter Anteil der vorgesehenen Zeiten mit Themen des Qualitätsmanagements zu belegen.
    Nachfolgend einige Begriffsdefinitionen zum Thema Qualität im Gesundheitswesen:

     
    Qualität im Definitionssinne der DIN-Norm 55350 bezeichnet "die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Tätigkeit, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung gegebener Erfordernisse beziehen." (Die entsprechenden Erfordernisse sind durch das Ziel der medizinischen Versorgungsleistung bestimmt und leiten sich aus den Bedürfnissen der Patienten ab.)

    Qualität ist das Verhältnis zwischen realisierter und geforderter Beschaffenheit. (DIN EN ISO 9000)

    Qualitätist der Grad der Übereinstimmung zwischen den Zielen des Gesundheitswesens und der wirklich geleisteten Pflege (Donabedian 1968).

    Qualitätssicherung ist der Vorgang des Beschreibens von Zielen in Form von Pflegestandards und Kriterien, das Messen des tatsächlichen Pflegeniveaus und, falls erforderlich, das Festlegen und Evaluieren von Maßnahmen zur Modifizierung der Pflegepraxis (Donabedian, Williamson, Schiemann)

    Maßgeblicher Punkt einer Qualitätssicherung ist die Ergebnisqualität.

    Die Ergebnisqualitätbeschreibt den Gesundheits- und Zufriedenheitszustand des Patienten. Das Pflegeergebnis ist somit primär Beurteilungsmaßstab für die pflegerischen Leistungen. (Donabedian)

    Voraussetzung für die Ergebnisqualität ist, daß Struktur- u. Prozeßqualität angemessen gewährleistet sind.

    Pflegequalität ist der Grad der Übereinstimmung zwischen den anerkannten Zielen der Berufsgruppe und dem Erfolg in der Pflege.

    Pflegestandards sind ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau, das den Bedürfnissen der damit angesprochenen Bevölkerung entspricht (WHO - Weltgesundheitsbehörde)

    Der Begriff Pflegestandard wird sehr häufig benutzt, wenn die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung im Rahmen pflegerischer Arbeitsabläufe detailliert beschrieben wird. 

    Total Quality Management bedeutet kontinuierliche Qualitätsverbesserung.
    Total heißt, daß alle Mitarbeiter, aber auch Patienten und sämtliche Kooperationspartner einbezogen werden.Quality steht für Qualität der Arbeitsprozesse im Betrieb, woraus sich die Qualität der Produkte ergibt.
    Management hebt die Führungsaufgabe "Qualität" und die Führungsqualität hervor.

    Die Strukturqualität beschreibt die Rahmenbedingungen, die zur Durchführung der Pflegeleistung erforderlich sind, wie Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Aus-, Fort- und Weiterbildungsbedingungen, erforderliche Räume und notwendige Materialien.

    Die Prozeßqualität bezieht sich auf die pflegerische Handlung selbst. Ausgehend von einem pflegetheoretischen Modell werden Art und Umfang der pflegerischen Intervention bestimmt. Die anzustrebende und für alle verbindliche Pflegequalitätsstufe wird festgelegt und beschrieben

     

    Wenn es uns gut geht haben wir viele Wünsche 
     wenn es uns schlecht geht, nur einen 

    Qualifizierte Pflege