Qualitätssicherung
Professionelle medizinische Hilfe basiert auf einem Behandlungsvertrag, der von dem jeweiligen Behandler mit dem Patienten partnerschaftlich abgeschlossen wird. Dies setzt Informationen voraus, die ihrerseits auf der Bereitschaft zur Transparenz des Gesundheitswesens beruhen. Ohne Transparenz kann kein effektives Qualitätsmanagement, und ohne Qualitätsmanagement kann keine verbesserte Patientenorientierung des Gesundheitswesens entstehen. Die Verbraucher von heute sind kritisch und achten verstärkt auf die Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Dies gilt ganz besonders für die Arbeit, die Pflegedienste im Dienst an ihre Patienten und deren Angehörige leisten. Zur Schaffung von mehr Transparenz wurden 1999 auf der Gesundheitsminister- konferenz Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie definiert:
Von Interessen der einzelnen Beteiligten im Gesundheitswesen unabhängige Patientenberatungsstellen sind auf Landesebene, in großen Flächenländern in angemessener Zahl so einzurichten, dass eine inhaltliche Abhängigkeit ausgeschlossen ist. Bis zum 1.1.2003 sind Patientenvertretungen bzw. Verbraucherschutzverbände in die Gremien des Gesundheitswesens einzubeziehen, die sich federführend mit Qualitätsmanagement auseinandersetzen.
Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards werden sich vorrangig an Krankheiten bzw. Krankheitsbildern orientieren, können sich aber auch auf präventive Maßnahmen, diagnostische Prozeduren, Behandlungsabläufe oder "Behandlungsanlässe" wie zum Beispiel Symptome beziehen. Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards haben daher auf der Basis von gesicherten Erkenntnissen und/oder des Konsenses von wissenschaftlicher und praktischer Medizin/Pflege Handlungskorridore zu nennen, die ein am internationalen Stand orientiertes Qualitätsniveau sicherstellen.
Da für die Bewertung der Versorgungsketten das Patienten-Feedback eine große Bedeutung hat, ist die Beteiligung von Patientenvertretern bzw. Verbraucherschutzverbänden an der Evaluation notwendig.
Zur regionalen Unterstützung der Qualitätsmanagementprozesse in den Einrichtungen und der Abstimmung von Versorgungsketten werden auf Landesebene oder in Kooperation zwischen verschiedenen Ländern bis zum 1.1.2005 wissenschaftlich ausgerichtete, neutrale Beratungseinrichtungen für die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung der öffentlichen Hand und der Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens weiterentwickelt. Die Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsziele auf Bundesebene wird der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) bei gleichberechtigter Mitgliedschaft der Pflege übertragen. Patientenvertretungen bzw. Verbraucherschutzverbände sind zu beteiligen. Bis zum 1.1.2005 sind in den Ausbildungs-, Weiter- und Fortbildungsregelungen für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen ein definierter Anteil der vorgesehenen Zeiten mit Themen des Qualitätsmanagements zu belegen.
wenn es uns schlecht geht, nur einen Qualifizierte Pflege
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