Tipps

Wie wird eine gesetzliche Betreuung beantragt?
  • wer soll der gesetzliche Betreuuer sein? Angehöriger oder beruflicher  Betreuer?
  • der Hausarzt des Betroffenen muß in einem Attest die Diagnose schreiben und den Antrag auf gesetzliche Betreuung unterstützen
  • für welche Bereiche soll die Betreuung eingerichtet werden? 

  • Verwaltung der Einkünfte 
    Heilbehandlung
    Aufenthaltsbestimmung
    Wohnungsangelegenheiten
  • beim Vormundschaftsgericht (zuständiges Amtsgericht) den Antrag stellen (mit Attest und Personalausweis)
Es folgt eine Begutachtung durch einen Arzt, die Betreuungsstelle der Stadt und durch den zuständigen Richter wird dann über den Antrag entschieden.
 

 

Betreuungsverfügung

Mit zunehmendem Alter ist nicht auszuschließen, daß man sich selbst nicht mehr mit rechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzen kann ( Krankheit, Behinderung etc.). Um zu vermeiden, daß das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellt, sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen:
  • eigene Betreuungsverfügung aufsetzen, gewünschte Betreuer festlegen, Altersvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht schriftlich aufsetzen und

  • Person des Vertrauens einsetzen, eigene Wünsche formulieren, z.B. welches Heim, Behandlungsbeschränkungen etc. 
    Die Vollmacht kann auch Einschränkungen beinhalten, z.B. hinsichtlich Vermögensverwaltung etc.
     
Pflege-Pauschalbetrag

Wer eine Person ständig betreut, die ein "H" im Schwerbehindertenausweis oder die Pflegestufe III hat, kann einen Pauschalbetrag von DM 1.800.- von der Steuer absetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder bei Ihrem Finanzamt nach.
 

 

Zuzahlung bei Haus-Notruf-Geräten

Wenn Sie Leistungen durch die Pflegekasse beziehen und ein Haus-Notruf-Gerät gemietet haben, kann diese auf schriftlichen Antrag 35 DM der Kosten übernehmen.

Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann man Widerspruch einlegen.
 
 

 

Rechtsberatung

Personen mit geringem Einkommen erhalten bei rechtlichen Problemen oder Fragen kostenlose Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht. Die Beratung wird von Rechtsanwälten geleistet, evtl. erhält man auch Prozeßkostenhilfe.
 
 

 

 
GEZ-Gebührenbefreiung - Telefongebührenermäßigung

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren kann erfolgen bei 
  • entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
  • bei kleinen Einkommen
  • bei Heimbewohnern
Bei der Telekom AG kann, wenn eine Befreiung von den GEZ-Gebühren erfolgt ist, ein Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühr gestellt werden.
 

 

Blindengeld

Unabhängig vom Einkommen und Vermögen wird das Blindengeld gezahlt.
Bei einer hochgradigen Sehbehinderung (Sehschärfe nicht mehr als 0,05% oder andere krankhafte Veränderung des Sehvermögens) wird auf Antrag bei der Behindertenhilfe im Sozialamt eine finanzielle Hilfe von monatlich DM 150.- geleistet.
 
 
 

 

Hilfe für Gehörlose

Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten unabhängig vom Einkommen und Vermögen eine Hilfe von DM 150.- montlich.
 
 
 
 

 

Härtefonds der deutschen Krebshilfe

Die deutsche Krebshilfe in Bonn bewilligt abhängig vom Einkommen einmalige Beihilfen. 
 
 
 

 

Testament

Der letzte Wille sollte schon bei Familiengründung festgelegt werden. Es kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das eigenhändige Testament muß handschriftlich vom Betroffenen selbst geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum nicht vergessen.

Um Fehler zu vermeiden, sollte man ein öffentliches bzw. notarielles Testament abfassen - z.B. durch Niederschrift beim Notar. Der Notar ist verpflichtet, Beratung und Formulierungshilfe zu geben. Das öffentliche Testament ist gebührenpflichtig. Gerichtliche Auseinandersetzungen unter den Erben aufgrund falsch abgefaßter Verfügungen sind oft teurer.

 


 
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