| Tipps
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| Wie wird eine gesetzliche Betreuung beantragt? |
Verwaltung der Einkünfte Heilbehandlung Aufenthaltsbestimmung Wohnungsangelegenheiten
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| Betreuungsverfügung |
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Mit zunehmendem Alter ist nicht auszuschließen, daß man sich selbst nicht mehr mit rechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzen kann ( Krankheit, Behinderung etc.). Um zu vermeiden, daß das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellt, sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen:
Person des Vertrauens einsetzen, eigene Wünsche formulieren, z.B. welches Heim, Behandlungsbeschränkungen etc. Die Vollmacht kann auch Einschränkungen beinhalten, z.B. hinsichtlich Vermögensverwaltung etc. |
| Pflege-Pauschalbetrag |
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Wer eine Person ständig betreut, die ein "H" im Schwerbehindertenausweis oder die Pflegestufe III hat, kann einen Pauschalbetrag von DM 1.800.- von der Steuer absetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder bei Ihrem Finanzamt nach.
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| Zuzahlung bei Haus-Notruf-Geräten |
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Wenn Sie Leistungen durch die Pflegekasse beziehen und ein Haus-Notruf-Gerät gemietet haben, kann diese auf schriftlichen Antrag 35 DM der Kosten übernehmen. Bei
Ablehnung der Kostenübernahme kann man Widerspruch einlegen.
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| Rechtsberatung |
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Personen mit geringem Einkommen erhalten bei rechtlichen Problemen oder Fragen kostenlose Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht. Die Beratung wird von Rechtsanwälten geleistet, evtl. erhält man auch Prozeßkostenhilfe.
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| GEZ-Gebührenbefreiung - Telefongebührenermäßigung |
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Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren kann erfolgen bei
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| Blindengeld |
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Unabhängig vom Einkommen und Vermögen wird das Blindengeld gezahlt. Bei einer hochgradigen Sehbehinderung (Sehschärfe nicht mehr als 0,05% oder andere krankhafte Veränderung des Sehvermögens) wird auf Antrag bei der Behindertenhilfe im Sozialamt eine finanzielle Hilfe von monatlich DM 150.- geleistet.
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| Hilfe für Gehörlose |
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Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten unabhängig vom Einkommen und Vermögen eine Hilfe von DM 150.- montlich.
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| Härtefonds der deutschen Krebshilfe |
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Die deutsche Krebshilfe in Bonn bewilligt abhängig vom Einkommen einmalige Beihilfen.
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| Testament |
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Der letzte Wille sollte schon bei Familiengründung festgelegt werden. Es kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Das eigenhändige Testament muß handschriftlich vom Betroffenen selbst geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum nicht vergessen. Um Fehler zu vermeiden, sollte man ein öffentliches bzw. notarielles Testament abfassen - z.B. durch Niederschrift beim Notar. Der Notar ist verpflichtet, Beratung und Formulierungshilfe zu geben. Das öffentliche Testament ist gebührenpflichtig. Gerichtliche Auseinandersetzungen unter den Erben aufgrund falsch abgefaßter Verfügungen sind oft teurer.
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