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 Staatlich geförderte Rente auch für Firmenchefs
 
  „Förderung mitnehmen“
 
Seit Jahresbeginn 2005 werden bei der privaten Vorsorge nur noch Rürup- und Riester-Rente steuerlich gefördert. Die ebenso steuerlich geförderte betriebliche Altersversorgung kann nur von Arbeitnehmern beansprucht werden. Wie ist es für Selbständige und Freiberufler möglich, steuerlich gefördert für die Rente vorzusorgen?

Die in erster Linie für Arbeiter und Angestellte konzipierte Riesterrente nutzt auch Selbständigen. Selbständige profitieren, indem sie sich an den Vertrag des angestellten und Beitrag zahlenden Ehepartners anhängen und die staatliche Förderung kassieren. Der jährliche Förderbetrag für den Firmenchef beträgt immerhin 114 Euro und erhöht sich ab 2008 auf 154 Euro. Bis zu 500 Euro Altersrente pro Jahr kann dadurch mit Riester erzielt werden. Und das, ohne eigenes Geld einzusetzen.

Diese Förderung erhält auch der angestellte Ehepartner zuzüglich einer jährlichen Kinderzulage von 138 Euro (ab 2008: 185 Euro) je kindergeldberechtigtem Kind.
 

  Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. In diesem Jahr erkennt der Fiskus 62 Prozent der eingezahlten Beiträge (maximal 12 400 Euro, bei Ledigen und 24800 € bei Verheirateten) an. In der Folgezeit steigt die Quote dann jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können bis zu 20 000 Euro abgesetzt werden. Dafür kassiert das Finanzamt aber bei der Auszahlung im Alter. Denn der zu versteuernde Betrag steigt abhängig vom Jahr des Rentenbeginns – von heute 52 auf 100 Prozent im Jahr 2040. 

Vielfach wird die Rüruprente allein über den Steuervorteil bei der Beitragszahlung verkauft. Dabei fällt in der Beratung die Besteuerung der Renten häufig vollkommen unter den Tisch. Außerdem ist der Beitrag nur in bestimmten Fällen nach dem sog. Günstigervergleich des Finanzamtes steuerlich ansetzbar. Wir empfehlen Ihnen daher eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation, um den tatsächlichen Steuervorteil der Rüruprente festzustellen. Nutzen Sie hierzu gern unseren Rentabilitätsrechner, den wir Ihnen auf unserer website unter www.aures.ag zur Verfügung stellen.
 
 

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