Leistungsangebot
Jedes Heim ist gesetzlich verpflichtet, Interessenten durch einen Hausprospekt über das Leistungsangebot und das hierfür geforderte Entgelt zu informieren. Hierbei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass unmissverständlich deutlich gemacht wird, welche Einzelleistungen in dem geforderten Preis enthalten sind.
 
Durch das Pflegeversicherungsgesetz sind die Heimträger verpflichtet, die Leistungen nach den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zu beschreiben. Da die Pflegekassen nur im Bereich der Betreuung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren, müssen die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung sowie die zusätzlichen Betreuungsleistungen gesondert aufgeführt werden. Dies gilt auch für die Bewohner, die keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. 

Bei Häusern, die keine Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben und für die daher diese gesetzliche Verpflichtung nicht gilt, muss darauf geachtet werden, für welche Sonderleistungen zusätzliche Preise gefordert werden. Meist sind diese in sogenannten Preislisten aufgeführt. Bei der Prüfung des Leistungsangebotes sollten Sie auf Ihre persönlichen Bedürfnisse achten. 

Wichtige Fragen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung stellen sollten:

  • Anzahl und Umfang der angebotenen Mahlzeiten (Auswahlmöglichkeiten, z.B. auch nur Mittagsessen)
  • Selbstversorgungsmöglichkeiten 
  • Essen in einer oder mehreren Schichten im Speisesaal oder im Appartement 
  • Schonkost, Diätkost, Vegetarische Kost 
  • besondere medizinische Betreuung (ärztlicheVersorgung: Hausarzt, Zahnarzt, Augenarzt etc.) Eine freie Arztwahl muss gewährleistet sein
  • Hilfen bei täglichen Verrichtungen 
  • Pflegeleistungen im Pflegefall durch einen heimeigenen oder auch auswärtigen Pflegedienst 
  • Vorbeugende Pflege / Behandlungsmaßnahmen 
  • wiederherstellende Pflege /  Behandlungsmaßnahmen 
  • Therapeutische Einrichtungen z.B. Gymnastik, Massage,  Bewegungsbad
  • Freizeitangebote 
  • Fahrdienste 
  • Kann die Zimmertemperatur nach eigenen Bedürfnissen reguliert werden
  • Auf welche maximale Raumwärme ist die Heizungsanlage eingestellt 
  • Sind trotz vorhandener Personenaufzüge die Treppen zu den einzelnen Stockwerken im Notfall leicht begehbar
  • Sind die Gemeinschaftsräume leicht und ohne größere Wegstrecken erreichbar
  • Sind Toiletten/Badezimmer altersgerecht gestaltet
  • Sind die Einkaufseinrichtungen auch für Behinderte leicht erreichbar?
  • Welche Außenanlagen sind vorhanden?
  • Sind sie auch für Rollstuhlfahrer erreichbar?
Lassen Sie sich auch die Hausordnung aushändigen. Prüfen Sie genau, inwieweit der Tagesablauf der Bewohner reglementiert wird (z. B. Ausgangszeiten, Besuchsregelung, Hausschlüssel, Tierverbot) und ob Sie mit solchen evtl. Einschränkungen leben wollen.

Ganz wichtig:

Im Hinblick auf die Leistungen der Pflegeversicherung sollten Sie bei jedem Heim fragen, ob es eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist und mit diesen Versorgungsverträge für die ambulante und stationäre Pflege abgeschlossen hat. Außerdem, ob das Heim mit dem Sozialhilfeträger Pflegekostenvereinbarungen abgeschlossen hat. In beiden Fällen sind diese Verträge bzw. Vereinbarungen Voraussetzung dafür, dass im Bedarfsfall Pflegeleistungen und Sozialhilfe gezahlt werden.