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Leistungsangebot
Jedes
Heim ist gesetzlich verpflichtet, Interessenten durch einen Hausprospekt
über das Leistungsangebot und das hierfür geforderte Entgelt
zu informieren. Hierbei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass unmissverständlich
deutlich gemacht wird, welche Einzelleistungen in dem geforderten Preis
enthalten sind.
Durch
das Pflegeversicherungsgesetz sind die Heimträger verpflichtet,
die Leistungen nach den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
zu beschreiben. Da die Pflegekassen nur im Bereich der Betreuung Grundpflege
und hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren, müssen die Leistungen
für Unterkunft und Verpflegung sowie die zusätzlichen Betreuungsleistungen
gesondert aufgeführt werden. Dies gilt auch für die Bewohner,
die keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Bei Häusern, die keine Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben und für die daher diese gesetzliche Verpflichtung nicht gilt, muss darauf geachtet werden, für welche Sonderleistungen zusätzliche Preise gefordert werden. Meist sind diese in sogenannten Preislisten aufgeführt. Bei der Prüfung des Leistungsangebotes sollten Sie auf Ihre persönlichen Bedürfnisse achten. Wichtige Fragen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung stellen sollten:
Lassen
Sie sich auch die Hausordnung aushändigen. Prüfen Sie genau,
inwieweit der Tagesablauf der Bewohner reglementiert wird (z. B. Ausgangszeiten,
Besuchsregelung, Hausschlüssel, Tierverbot) und ob Sie mit solchen
evtl. Einschränkungen leben wollen.
Ganz wichtig: Im
Hinblick auf die Leistungen der Pflegeversicherung sollten Sie bei jedem
Heim fragen, ob es eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist
und mit diesen Versorgungsverträge für die ambulante und stationäre
Pflege abgeschlossen hat. Außerdem, ob das Heim mit dem Sozialhilfeträger
Pflegekostenvereinbarungen abgeschlossen hat. In beiden Fällen sind
diese Verträge bzw. Vereinbarungen Voraussetzung dafür, dass
im Bedarfsfall Pflegeleistungen und Sozialhilfe gezahlt werden.
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