Wohnen

Mit zunehmendem Alter ändern sich zumeist auch die Anforderungen an die eigenen vier Wände. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die verändert werden müssen, aber selbst größere Maßnahmen lohnen sich, insbesondere dann, wenn diese einen Umzug in ein Altenheim überflüssig machen.

Wenn eine Anpassung der eigenen Wohnung an neue Anforderungen nicht möglich ist oder andere Gründe gegeben sind, ist ein Umzug in ein Altenheim nicht zwingend erforderlich. Auch wenn die Nachfrage nach Altenwohnungen größer ist als das Angebot - nachfragen bei Wohnberatungsstellen (z.B.Wohungsamt), Sozialämtern, Wohlfahrstverbänden etc. kostet nichts.

Für öffentlich geförderte Altenwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Hierfür gelten Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende  bis 23.000 DM Jahreseinkommen 
  • Verheiratete      bis 33.400 DM Jahreseinkommen 
Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe werden von je her in folgende Heimarten eingeteilt: Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime.
 
 
Altenwohnheime
Das Altenwohnheim ist eine Einrichtung, in der die Senioren, die zur Führung eines eigenen Haushaltes imstande sind, Unterkunft und abgeschlossenen Wohnraum erhalten. Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass dem Senioren im Bedarfsfall für eine vorübergehende Zeit zusätzlich Verpflegung, Betreuung und Pflege gewährt werden kann. In diesen Häusern leben die Bewohner in Ein- oder Mehrzimmer- Appartements mit Bad/ WC und Küche bzw. Kochnische. Sie führen ihren Haushalt innerhalb der Appartements selbständig und nehmen nur auf Wunsch an gemeinsamen Mahlzeiten teil. Dies setzt voraus, dass der einzelne Bewohner rüstig genug ist, um ohne fremde Hilfe sein tägliches Leben bewältigen zu können.
 
Manche Wohnheime verfügen über sogenannte Pflegeabteilungen, in denen die Bewohner während einer Krankheit vorübergehend, oder bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit dauernd gepflegt werden. Andere Heime pflegen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Appartement, soweit der gesundheitliche Zustand des Bewohners und die Möglichkeiten des Pflegedienstes dies zulassen. 
 
Es gibt aber auch Altenwohnheime, in denen im Fall einer Pflegebedürftigkeit keine Betreuung möglich ist, so dass in einem solchen Fall die Verlegung in ein Pflegeheim erforderlich wird. Altenwohnheime werden manchmal auch Seniorenresidenz, Seniorenstift o. ä. genannt. 
 
 
Altenheime
Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der Senioren, die nicht pflegebedürftig, aber zur Führung eines Haushalts nicht mehr in der Lage sind, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und im Bedarfsfall Pflege erhalten. In diesen Häusern leben die Bewohner in der Regel in Einzel- oder Mehrbettzimmern mit Bad/WC, ohne Möglichkeit der Selbstbeköstigung.
 
Altenheimbewohner können bei ihrem Einzug meist ohne betreuende Hilfe auskommen. Ihnen steht aber im Bedarfsfall Pflegepersonal für die Grundpflege  zur Verfügung. Altenheime verfügen meist über Pflegeabteilungen, in denen die Bewohner bei dauernder Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr betreut werden können. 
 
 
Pflegeheime
Das Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege erhalten. Ärztliche Hilfe wird durch die eigene Arztwahl sichergestellt. 
 
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Bewohner werden in Form eines Heimvertrages geregelt, der den Regelungen des Heimgesetzes entsprechen muss. Im Vertrag sollte unbedingt geklärt werden, ob - und zu welchen Preisen - Sie auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit in der Einrichtung betreut werden, oder ob Sie dann woanders untergebracht werden müssten. 
 
Leistungsangebot
Jedes Heim ist gesetzlich verpflichtet, Interessenten durch einen Hausprospekt über das Leistungsangebot und das hierfür geforderte Entgelt zu informieren. Hierbei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass unmissverständlich deutlich gemacht wird, welche Einzelleistungen in dem geforderten Preis enthalten sind.
 
Durch das Pflegeversicherungsgesetz sind die Heimträger verpflichtet,die Leistungen nach den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zu beschreiben. Da die Pflegekassen nur im Bereich der Betreuung Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren, müssen die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung sowie die zusätzlichen Betreuungsleistungen gesondert aufgeführt werden. Dies gilt auch für die Bewohner, die keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. 

Bei Häusern, die keine Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben und für die daher diese gesetzliche Verpflichtung nicht gilt, muss darauf geachtet werden, für welche Sonderleistungen zusätzliche Preise gefordert werden. Meist sind diese in sogenannten Preislisten aufgeführt. Bei der Prüfung des Leistungsangebotes sollten Sie auf Ihre persönlichen Bedürfnisse achten. 
 

Heimentgelt
Mit dem Heimentgelt werden die Leistungen abgegolten, die das Heim anbietet. Der Heimträger ist gesetzlich verpflichtet, diese Leistungen nach Art und Umfang im einzelnen zu benennen. In Heimverträgen mit Versicherten der sozialen Pflegeversicherung, die pflegebedürftig sind und Leistungen der stationären Pflege in Anspruch nehmen, müssen die Leistungen für allgemeine Pflegeleistungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie für Zusatzleistungen besonders beschrieben werden und die Entgelte hierfür im einzelnen angegeben werden. 
 
Manche Helme bieten zusätzlich zu den mit dem Heimentgelt abgegoltenen Leistungen sogenannte Sonderleistungen an, die dann auch gesondert bezahlt werden müssen. Die Art und die Kosten dieser Sonderleistungen oder Zusatzleistungen sind meist in einer Liste aufgeführt, die den Bewohnern zugänglich sein muß. 
 
Erkundigen Sie sich auch, in welcher Höhe in den letzten Jahren Preissteigerungen zu verzeichnen waren. Fragen Sie nach, ob der Heimbeirat bei der Veränderung des Heimentgeltes mitgewirkt hat bzw. inwieweit er bei der Kostenanpassung in die Entscheidung mit eingebunden war. 
Im Falle von festgestellter Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse je nach Grad der Pflegebedürftigkeit die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen und betragsmäßigen Höchstgrenzen. Kann das Heimentgelt nicht aus eigenen Renten- oder Pensionseinkommen aufgebracht werden, kann über das Sozialamt ein Zuschuss (Sozialhilfe, Wohngeld) beantragt werden. Auskünfte hierüber erteilen die örtlich zuständigen Sozialämter. 
 
Manche Heime verlangen eine Kaution.  Die Kaution darf höchstens zwei Monatsmieten betragen und muss mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Außerdem muss die Kaution auf einem gesonderten Konto, d. h. getrennt vom Vermögen des Heimträgers, angelegt werden. 
 
Lassen Sie sich außer dem Heimprospekt mit der Preisliste auch ein Muster des Anwartschaftsvertrages, des Heimvertrages und der Heimordnung aushändigen. Achten Sie darauf, das keine Anmeldungsgebühr verlangt wird. Fragen Sie nach den Wartezeiten.
Zur Prüfung der Qualität des Heimes wird die Möglichkeit des sogenannten Probewohnens angeboten. Die Träger von Altenwohnheimen haben meist innerhalb ihrer Häuser einige Zimmer, die Heimplatzbewerbern zum sogenannten Probewohnen zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit des Probewohnens, die individuell mit dem Heimträger auszuhandeln ist, kann der Bewerber durch Teilnahme am täglichen Heimleben selber erproben, ob die Zusagen im Hausprospekt und Beteuerungen in Gesprächen auch einer Überprüfung durch Miterleben des Heimalltags standhalten. Außerdem kann der Bewerber während dieser Zeit an sich selbst prüfen, ob ihm ein Heimleben zusagt und gerade dieses Haus seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen entspricht. 

 

Wichtige Fragen, die Sie für Ihre Entscheidungsfindung stellen sollten:

  • Anzahl und Umfang der angebotenen Mahlzeiten (Auswahlmöglichkeiten, z.B. auch nur Mittagsessen)
  • Selbstversorgungsmöglichkeiten 
  • Essen in einer oder mehreren Schichten im Speisesaal oder im Appartement 
  • Schonkost, Diätkost, Vegetarische Kost 
  • besondere medizinische Betreuung (ärztlicheVersorgung: Hausarzt, Zahnarzt, Augenarzt etc.) Eine freie Arztwahl muss gewährleistet sein
  • Hilfen bei täglichen Verrichtungen 
  • Pflegeleistungen im Pflegefall durch einen heimeigenen oder auch auswärtigen Pflegedienst 
  • Vorbeugende Pflege / Behandlungsmaßnahmen 
  • wiederherstellende Pflege /  Behandlungsmaßnahmen 
  • Therapeutische Einrichtungen z.B. Gymnastik, Massage,  Bewegungsbad
  • Freizeitangebote 
  • Fahrdienste 
  • Kann die Zimmertemperatur nach eigenen Bedürfnissen reguliert werden
  • Auf welche maximale Raumwärme ist die Heizungsanlage eingestellt 
  • Sind trotz vorhandener Personenaufzüge die Treppen zu den einzelnen Stockwerken im Notfall leicht begehbar
  • Sind die Gemeinschaftsräume leicht und ohne größere Wegstrecken erreichbar
  • Sind Toiletten/Badezimmer altersgerecht gestaltet
  • Sind die Einkaufseinrichtungen auch für Behinderte leicht erreichbar?
  • Welche Außenanlagen sind vorhanden?
  • Sind sie auch für Rollstuhlfahrer erreichbar?
Lassen Sie sich auch die Hausordnung aushändigen. Prüfen Sie genau, inwieweit der Tagesablauf der Bewohner reglementiert wird (z. B. Ausgangszeiten, Besuchsregelung, Hausschlüssel, Tierverbot) und ob Sie mit solchen evtl. Einschränkungen leben wollen.

Ganz wichtig:

Im Hinblick auf die Leistungen der Pflegeversicherung sollten Sie bei jedem Heim fragen, ob es eine von den Pflegekassen zugelassene Einrichtung ist und mit diesen Versorgungsverträge für die ambulante und stationäre Pflege abgeschlossen hat. Außerdem, ob das Heim mit dem Sozialhilfeträger Pflegekostenvereinbarungen abgeschlossen hat. In beiden Fällen sind diese Verträge bzw. Vereinbarungen Voraussetzung dafür, dass im Bedarfsfall Pflegeleistungen und Sozialhilfe gezahlt werden. 
Andere, neue Wohnformen finden immer mehr Freunde:
  • Haus-, Wohn- und Siedlungsgemeinschaften für Jung und Alt

  • (betreut und unbetreut), jede/r Bewohner/in hat eine eigene abgeschlossene Wohnung und kann Gemeinschaftsräume nutzen
  • Betreutes Wohnen in Wohnanlagen mit für jeden Bewohner abgeschlossenem Wohnraum und unterschiedlichen (Betreuungs)Angeboten (z.B. Notruf, Fahrdienst, Einkäufe etc.) oder Wohngemeinschaften


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